Wer seine Wurzeln nicht kennt, kennt keinen Halt. (Stefan Zweig)

Das Elend mit den fehlenden Daten

Möglichst genaue  Personendaten sind das Rückgrat  jeder Genealogie. Doch jeder, der sich mit der Erforschung seiner Familie befasst, wird über kurz oder lang feststellen, dass genau bei der Ermittlung dieser Daten ein großes Problem liegt, da wir nun einmal nicht alle von "großen Namen" abstammen, deren Daten üblicherweise gut dokumentiert sind.

Wichtigste Grundlage für uns „Normalos“ als Datenquellen sind wohl die Kirchenbücher, die „Zivilstandsregister“ der ersten Hälfte des  19. Jahrhunderts und die Personenstandsregister (Standesamtsregister) seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Kirchenbücher

Wenn auch in einigen Einzelfällen bereits lokal begrenzt Kirchenbücher geführt wurden, wurden die  Kirchenbücher im deutschsprachigen flächendeckend  „offiziell“ erst mit dem Erlass des Ehedekretes Tametsi  vom 11. November 1563 während des Konzils von Trient eingeführt, wodurch zumindest Eheregister und in Folge Taufregister eingeführt wurden. Erst im Jahr 1614 wurden im Rituale Romanum Formulare für Sterbebücher und Firmmatrikel entworfen und genaue Formulare für die Tauf- und Traumatrikel erstellt.

Doch es dauerte oft noch Jahrzehnte, bevor die Kirchenbücher auch überall konsequent geführt wurden. Darüber hinaus gingen während dem dann folgenden Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) Kirchenbücher in erheblichem Umfang verloren und jeder, der mit seiner Familienforschung im deutschsprachigen Raum bis zum 1600 Jahrhundert gelangt ist, wird das Problem der schlechten oder fehlenden Daten kennen.

Zivilstandsregister

Um den Wechsel vom 18. zum 19. Jahrhundert wurden unter französischer Herrschaft die Zivilstandsregister in Deutschland eingeführt. Beginnend  am 1. Mai 1798 in den damaligen vier errichteten Départements des linken Rheinufers (de Rhin et Moselle, de la Roer, de la Sarre, sowie du Mont Tonnerre), dann nach der Bildung des Rheinbundes und der Zerschlagung Preußens fand die staatliche Registerführung auch Eingang im rechtsrheinischen Gebiet, so im Kurfürstentum Hannover, im Königreich Westfalen, Herzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt und im Herzogtum Warschau, im Herzogtum Nassau, Großherzogtum Baden, an der Nordseeküste und in den Hansestädten (z.B. im Königreich Westfalen am 22. Januar 1808 und im Großherzogtum Berg mit Wirkung vom 01.10.1810). Mit dem Ende von Napoleons Herrschaft und nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress, wurden die Zivilstandsregister teilweise wieder abgeschafft. Fortgeführt wurden sie vor allem in der Rheinprovinz, in Lübeck und in Bremen.

Personenstandsregister

1874 wurden die Zivilstandsregister in Preußen und 1876 im übrigen Deutschen Reich durch die dann eingeführten Personenstandsregister abgelöst. Mit der Führung der Personenstandsregister sind seitdem Standesbeamte betraut. Inhaltlich gleichen diese Register den Zivilstandsregistern ziemlich genau.

Doch leider sind diese genauen Aufzeichnungen nicht „öffentlich“ zugänglich. In der Regel gilt (entsprechend §61 PSTG): Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Behörden haben den Zweck anzugeben. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, auf Durchsicht dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Und dies gilt für die Dauer der Fortführung der Personenstandregister, also für

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Zu den „anderen Personen“ die Einsicht in die Personenstandsbücher erhalten, gehören u.a. die Mitglieder der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) da für diese die Familienforschung ein wichtiger Bestandteil ihres Glaubens ist. Ihre Arbeit zur Familienforschung, die in riesigen Datenbanken zusammengefasst ist, wird allen Interessierten (u.a. über das Internet)  zugänglich gemacht und bildet für viele Familienforscher neben den „lokalen“ Datensammlungen wie GEDBAS und FOKO eine der Hauptquellen ihrer Forschung (Sekundärquelle).

Fehlende Daten

Trotz intensiver Quellenforschung werden vielfach Personendaten fehlen. Um dennoch einen halbwegs korrekten Familienstammbaum zu erhalten, müssen solche Daten sinnvoll  ergänzt werden.

Eine mögliche (und aus meiner Sicht sinnvolle) Ergänzung bietet hierzu die Nutzung von statistischen Werten für die „Schätzung“ der „Lebensdaten“ unserer Vorfahren. Allerdings haben die Statistiker das gleiche Problem wie die Familienforscher. Basis für ihre Statistiken sind ebenfalls verfügbare Daten. Aus diesem Grund können erst für die Zeit ab Mitte des 19. Jahrhunderts recht genaue Statistiken über die Lebenszeiterwartung (und damit bei vorhandenem Geburtsdatum das „geschätzte“ Sterbedatum) gefunden werden.

Lebenserwartung 1900 2010

Für frühere Zeiten ist jedoch auch das statistische Material recht dünn. So ist es mir bisher nur gelungen, ein Projekt ausfindig zu machen, das sich (lokal begrenzt) mit der Zeit des 17. und 18. Jahrhunderts befasst (Kai Lehmann, Projekt 1719, Lebenserwartung im 17. Und 18. Jahrhundert in der Herrschaft Schmalkalden). Wer also das Glück hat, dass seine Vorfahren aus ähnlichem Lebensumfeld entstammen (wie z.B. die Familie Bemberg) kann durch Übernahme dieser Daten die entsprechenden Berechnungen für das Sterbedatum durchführen.

Lebenserwartung 1559 1609

Doch sind diese Daten mit mit Vorsicht zu nutzen! Da die Kindersterblichkeit sehr hoch war (was bei der Berücksichtigung der Kinder bei der Berechnung der durchschnittlichen Lebenserwartung den Wert deutlich senken würde), wurden bei der o.a. Darstellung nur die Werte von Personen aufgenommen, die bereits das Erwachsenenalter erreicht hatten. Zudem verdeutlicht die Auswertung insbesondere auch die Auswirkung der "kleinen Eiszeit" ( zwischen 1565 und 1640), während der es klimabedingt zu Unterversorgung bis hin zu Hungersnöten mit entsprechenden Folgekrankheiten kam, so dass die Lebenserwartung der "einfachen" Menschen deutlich sank. 

Darüber hinaus bleiben als Ansatz für die Berechnung des Sterbedatums nur allgemeine Zeitansätze, wie sie z.B. bei blockHistoFakt.de von den Fachleuten veröffentlicht werden.

Von besonderem Interesse für Familienforscher sind natürlich statistischen Auswertungen auf der Basis solcher Daten, die von vielen Familienforschern zusammengetragen wurden. Eine solche Auswertung beschreibt Wilhelm Veeh in seinem Beitrag „Die GFF-Datenbank und der Datenvergleich“.

„Die GFF-Datenbank ist ein Projekt der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V., das sich zum Ziel gesetzt hat, Doppelforschungen zu vermeiden, tote Punkte zu überwinden, genealogische Daten zu sichern und Kontakte zu Forscher-Kollegen zu ermöglichen. Dabei wird eine große Datenbank mit ca. 2,9 Millionen Personeneinträgen jährlich aktualisiert und erweitert. Die Personendatensätze stammen von 308 GFF-Mitgliedern, 78 VSff-Mitgliedern, 29 BLVMitgliedern, aus 105 genealogischen Nachlässen (GFF-Archiv-Mappen) und von 213 weiteren Familienforschern.  … Die meisten Dateneinsender liefern zwischen zwei- und fünftausend Datensätze ab, zwei sogar mehr als 100.000. Aufgrund der regionalen Ausrichtung der GFF ergibt sich, dass ca. 60 % der enthaltenen Personen im nordbayerischen Raum lebten und ca. 25 % in den angrenzenden Gebieten. Der Rest, immerhin mehr als 400.000 Datensätze, verteilt sich auf die übrige Welt.“

Ein Ergebnis dieser Datensammlung ist die folgende Grafik:

Durchschnittliches Heiratsalter 1500 1900

Die hier dargestellten Grafiken dienen als Grundlage für die Ergänzung der fehlenden Daten in der Genealogie Bemberg. Soweit für das Sterbealter keine der o.a. Tabellen herangezogen werden kann, wird für Vorfahren vor 1870 aufgrund der Darstellung in blockHistoFakt.de ein Lebensalter von 60 Jahren "geschätzt".

Typisiert sind die so eingefügten Daten entsprechend der GEDCOM Spezifikation Rel. 5.5 in den Personendatensätzen als „date EST“ (Def.: berechnet aufgrund Algorythmus), oder in Deutsch "geschätzt".

Mit Hilfe solcher „Schätzwerte“ können insbesondere Unstimmigkeiten im Familienstammbaum ersichtlich werden, so dass so manche Klippe „umschifft“ werden kann.

Unabhängig davon ist und bleibt natürlich das oberste Ziel, die tatsächlichen Lebensdaten der Vorfahren zu finden, um damit den Familienstammbaum möglichst nahe an die Realität zu führen. Neben der persönlichen ständigen weiteren Suche nach fehlenden Daten in den immer umfangreicher werdenden diversen Datenbanken und Registern bleibt jedoch regelmäßig der Kontakt mit anderen Familienforschern und interessierten "Familienangehörigen" eine der wichtigsten Quellen zur Vervollständigung der Daten. Auch wer selber nicht aktiv Familienforschung betreibt kann durch Weitergabe der ihm bekannten Daten dazu beitragen, dass "seine Familie" und seine Vorfahren nicht in Vergessenheit geraten. Denn:

"Tot ist nur, wer vergessen wird" (Joseph Christian von Zedlitz)